Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft. Markierte Stellen müssen ergänzt werden.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Hendrik Brombeer, Heugasse 5, 86633 Neuburg an der Donau („Merkwerk“) und Kundinnen und Kunden über die Nutzung des Dienstes Merkwerk. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Leistung
Merkwerk stellt ein gemeinsames Gedächtnis für Teams und deren AI-Agents bereit, erreichbar über eine Web-Anwendung und eine MCP-Schnittstelle. Der Umfang ergibt sich aus dem gewählten Plan. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt.
3. Testphase und Vertragsschluss
Neue Teams starten mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen, ohne Angabe einer Zahlungsmethode. Wird bis zum Ende der Testphase eine Zahlungsmethode hinterlegt, läuft das Abonnement im gewählten Plan kostenpflichtig weiter. Ohne Zahlungsmethode oder nach Kündigung endet es mit der Testphase, ohne Kosten.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die auf der Website genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer [an den USt-Status anpassen]. Abgerechnet wird monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe, per Karte oder SEPA-Lastschrift. Ändert sich die Zahl der Mitglieder oder der Plan, wird anteilig mit der nächsten Rechnung verrechnet. Rechnungen stehen in der Anwendung unter „Plan und Rechnungen“ bereit. Schlägt eine Zahlung auch nach wiederholten Versuchen fehl, endet das Abonnement.
5. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft monatlich und kann jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Danach bleibt das Team 30 Tage lesbar und wird anschließend gelöscht.
6. Pflichten der Kundschaft
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Passwörter, Tokens und vergleichbare Geheimnisse gehören nicht in Notizen. Für verbundene Agents und deren Anbieter ist die Kundschaft selbst verantwortlich.
7. Daten
Inhalte bleiben Eigentum der Kundschaft und lassen sich jederzeit exportieren. Für die Auftragsverarbeitung gilt der AVV.
8. Haftung
Merkwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [Ingolstadt, bitte prüfen].